Schulbesuch bei extremen Wetterverhältnissen

  • Unterricht findet auch bei extrem schlechten Verhältnissen statt, Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen, haben ein Recht auf Unterricht.
  • Unabhängig davon liegt es in der Verantwortung der Eltern, ob ihr Kind bei entsprechenden Wetterverhältnissen zu Hause bleibt oder den Unterricht bei Unwetterwarnungen früher verlässt. Diese Entscheidung ist immer individuell nach den Gegebenheiten vor Ort zu treffen.
  • Für den Fall, dass sich der Schulbus einmal verspätet oder ausfällt, gilt der Grundsatz der Zumutbarkeit. Je nach äußeren Bedingungen und nach Alter des Kindes kann die zumutbare Wartezeit unterschiedlich sein (bis zu 45 Minuten). Auch hier entscheiden die Eltern im Einzelfall. Insofern wird darum gebeten, auf Anfragen in den Schulbüros zu verzichten. Informationen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schulbussen können auf den Seiten der Verkehrsbetriebe abgerufen werden, alle uns zugänglichen Fakten sind kurzfristig auf der Schulhomepage zu finden.
  • Bleibt Ihr Kind aus einem der vorgenannten Gründe zu Hause, entschuldigen die Eltern es am Folgetag bei der Klassen-/Stammkursleitung.
  • Diese Regelungen gelten entsprechend auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.
  • Bezüglich der Ganztagsschule werden in Kürze weitere Informationen veröffentlicht.