Leseecke – Nutzungsvereinbarung

Seit dem Schuljahr 2023/24 erfolgt die Ausleihe in unserer Leseecke digital. Dafür nutzen wir die Seite „Schulbuecherei.com“. Zur Ausleihe ist es notwendig, Name und Klasse der Schülerin bzw. des Schülers dort zu hinterlegen.
Die Seite berücksichtigt die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auf Nachfrage unseres Datenschutzbeauftragten, Herrn Martens, wurde uns zudem im Juli 2023 versichert, dass die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, in Deutschland stehen.
Sobald diese Nutzungsvereinbarung einmalig vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei uns abgegeben wurde, erhält die Schülerin bzw. der Schüler von uns (ggf. über die Deutschlehrkraft der Klasse) kostenlos einen Leseausweis für das laufende Schuljahr. Auch in jedem folgenden Schuljahr wird danach jeweils auf Wunsch ein kostenloser Leseausweis ausgegeben.
Wie gewohnt wird die Ausleihe in der GiK-Leseecke weiterhin kostenfrei sein, auch werden aktuell keine Mahngebühren erhoben.
Bei Verlust bzw. Beschädigung des ausgeliehenen Buches ist Ersatz, maximal in Höhe des Neuanschaffungspreises, zu leisten.
Bei grobem Verstoß gegen die Verhaltensregeln in der Leseecke kann der Leseausweis auf Zeit bzw. bei sehr grobem Verstoß auch dauerhaft eingezogen werden. Die Verhaltensregeln werden in der Leseecke durch Aushang bekanntgegeben.
Bei Verlust des Leseausweises während des Schuljahres stellen wir gern gegen eine Bearbeitungsgebühr von einem Euro einen neuen Ausweis aus.
Ohne Leseausweis ist künftig absolut keine Ausleihe mehr möglich!

    Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen der GiK-Leseecke und bin zum Zweck der Ausleihe mit einer Speicherung meiner Daten bei „Schulbuecherei.com“ einverstanden.
    Ich nehme zur Kenntnis, dass ich nur mit einem gültigen Leseausweis ausleihen kann und dass ich bei Verlust des Ausweises während des Schuljahres einen neuen gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr erhalten kann.
    Mir ist bewusst, dass ich bei Verlust oder Beschädigung eines ausgeliehenen Buches Ersatz dafür leisten muss, ggf. in Form des Neuanschaffungspreises.
    Ich bemühe mich darum, Bücher nach wenigen Wochen zurückzugeben. Vor den Sommerferien und nach Aufforderung der betreuenden Lehrkräfte sind alle ausgeliehenen Bücher auf jeden Fall wieder abzugeben.
    Ich überprüfe bei Ausleihe das jeweilige Buch auf Schäden und melde diese sofort.