Rechtlicher Rahmen

Schulordnung

Die aktuelle Fassung der Schulordnung findet sich hier.

Schulgesetz

Seit dem 26.6.20 gilt ein neues Schulgesetz. Die aktuelle Fassung findet sich hier.
Eine Synopse, die alte und neue Fassung gegenüberstellt, befindet sich hier zum Download.

Hausordnung
Präambel

Unsere Schulgemeinschaft soll dem Wohle aller Beteiligten dienen. 
Grundlagen des Zusammenlebens sind dabei die Achtung der Person des Anderen sowie ein wohlwollender und friedvoller Umgang miteinander. Darüber hinaus achten wir darauf, dass unser Schulgebäude und -gelände ein einladender und sauberer Lebensraum ist. Die vorliegende Hausordnung wurde von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern erstellt. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sowie Mitarbeiter und Gäste verpflichten sich, diese Regeln einzuhalten:

Allgemeine Grundsätze

1. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft muss sich so verhalten, dass es

  • weder sich selbst noch andere gefährdet
  • niemanden unnötig stört oder belästigt
  • keinerlei Sachschaden verursacht
  • aktiv auf Ordnung und Sauberkeit achtet
  • seine Verpflichtungen, insbesondere den Unterrichtsbeginn, pünktlich wahrnimmt

Dies gilt auch für den Schulweg einschließlich Bushaltestellen und Verkehrsmittel.

2. Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und nicht der Freizeit. Zum erzieherischen Auftrag unserer Schule gehört auch, dass Kinder und Jugendliche eine Vorstellung entwickeln, welche Kleidung in welcher Situation angemessen ist, um konzentriertes Lernen ungehindert und ohne Ablenkungen zu ermöglichen. Folglich ist eine provozierende, diskriminierende und/oder freizügige Kleidung nicht erlaubt.
3. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten / Verdampfer)! Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen ist grundsätzlich untersagt.
4. Unfälle oder Sachschäden sind unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen, damit möglichst schnell die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können.
5. Schülerinnen und Schüler haben digitale Medien- und Kommunikationsgeräte auf dem Schulgelände auszuschalten. Ausnahmen gelten für Schülerinnen und Schüler der MSS in ihren Aufenthaltsräumen. Über zeitlich begrenzte Ausnahmen kann eine Lehrerin / ein Lehrer entscheiden.

Unterrichtszeiten

Einstieg 08.00 Uhr – 08.15 Uhr
1. Stunde 08.15 Uhr – 09.10 Uhr
2. Stunde 09.15 Uhr – 10.10 Uhr
– Pause –
3. Stunde 10.25 Uhr – 11.20 Uhr
4. Stunde 11.25 Uhr – 12.20 Uhr
5. Stunde 12.25 Uhr – 13.20 Uhr oder 13.05 Uhr – 14.00 Uhr
6. Stunde 14.05 Uhr – 15.00 Uhr
7. Stunde 15.05 Uhr – 16.00 Uhr
8. Stunde 16.05 Uhr – 17.00 Uhr
9. Stunde 17.05 Uhr – 18.00 Uhr

Vor und nach dem Unterricht

1. Bis 7:55 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler in beaufsichtigten Bereichen der Schulhöfe bzw. im Foyer auf.
2. Um einen ungestörten Beginn der Unterrichtsstunde zu gewährleisten, haben sich alle Schülerinnen und Schüler rechtzeitig im Unterrichtsraum einzufinden; stehen die Schülerinnen und Schüler vor einer verschlossenen Klassenraumtür, öffnet eine andere Lehrkraft den Raum.
3. Fachräume dürfen nur in Begleitung einer Lehrerkraft betreten werden.
4. Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schülerinnen und Schüler im 
Unterrichtsraum die Stühle hoch und schließen die Fenster.
5. Bei vorzeitigem Unterrichtsende können sich die Schülerinnen und Schüler der Orientierungs- und Sekundarstufe I im Schüleraufenthaltsraum 10 (am Foyer) aufhalten. Dieser Aufenthalt ist verpflichtend, wenn die Erziehungsberechtigten ihrem Kind ein vorzeitiges Verlassen des Schulgeländes untersagt und dies der Schule schriftlich mitgeteilt haben.

Während der Unterrichtsstunden

1. In den Unterrichtsstunden sind Essen, Trinken und Kaugummikauen nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrerin / der Lehrer.
2. Ist fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrerin / kein Lehrer anwesend, informiert der Klassensprecher die Schulleitung (Mitteilung beim Vertretungsplaner oder im Sekretariat).

Pausen und Freistunden

1. Zu Beginn der Pause begeben sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich zum Schulhof.
2. Die Lehrerin / der Lehrer verlässt nach der Lerngruppe den Unterrichtsraum und schließt die Tür.
3. Als Pausengelände für Schülerinnen und Schüler dient das Schulgelände zwischen Foyer und Mensa sowie das Kleinspielfeld. Dabei gilt:

  • bis zum 1. Pavillon: beruhigte Zone (keine Spiele)
  • hinterer Teil: kleine Ball-, Fang- und Laufspiele erlaubt
  • Kleinspielfeld: ausschließlich für Ballspiele

4. Für die Pausen ist zu beachten:

  • die Blumenbeete sind nicht zu betreten
  • der Aufenthalt im Schulgebäude ist während der Pausen nur aus begründetem Anlass mit Erlaubnis einer Lehrerin / eines Lehrers gestattet
  • alle Klassen der Sekundarstufe I sind wochenweise zum Hofdienst verpflichtet
  • das Verlassen des Schulgeländes ist nur Schülerinnen und Schülern der MSS gestattet

5. Die mit der Aufsichtsführung beauftragten Lehrerinnen und Lehrer sind gegenüber den Schülerinnen und Schülern aller Schulen weisungsbefugt.
6. In Regenpausen halten sich Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen auf. Die Türen der Klassenräume bleiben dann offen.

Verschiedenes

1. Handlungen, die andere Personen oder fremdes Eigentum gefährden oder beschädigen, sind zu unterlassen; dies gilt insbesondere für das Werfen von Gegenständen einschließlich Schneebällen.
2. Zur Vermeidung von Unfällen ist das Mitbringen und Mitführen von Fortbewegungsmitteln, gefährlichem Spielzeug bzw. technischem Gerät auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
3. Alle Räume – insbesondere die Toiletten – sind sauber zurückzulassen.
4. Bei der Entsorgung von Abfällen sind die vorgesehenen speziellen Sammelbehälter zu benutzen (z.B. Papier oder Batterien). Alle Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, sich an der Mülltrennung zu beteiligen.
5. Für Beschädigungen und Abhandenkommen von Wertsachen, Geld oder Garderobe sowie für abgestellte Fahrzeuge übernimmt die Schule keine Haftung.
6. Das Fahren, auch mit Fahrrädern, und Parken auf den Schulhöfen ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen regelt die Schulleitung.
7. Fahrräder und Motorfahrzeuge werden ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.

Sonstige Ordnungen und Regelungen

1. Bei Gefahr, z.B. bei Ausbruch von Feuer, ertönt ein Alarmsignal und es erfolgt eine Durchsage.
2. Das Verhalten im Brand- und Katastrophenfall ist durch Aushänge in den Klassen- und Fachräumen geregelt.
3. Spezielle Regelungen zum Verhalten im Brand- und Katastrophenfall, in der Mensa und in der Bibliothek, zur Nutzung der Computereinrichtungen sowie zur Aufsichtsführung sind Bestandteil dieser Hausordnung.

Rechtliche Grundlage der Hausordnung ist die jeweils gültige Fassung der Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Höhr-Grenzhausen, den 4. Juni 2014